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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Lager & Logistik Taunus

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen [Name des Unternehmens] (im Folgenden "Transportunternehmen") und seinen Kunden (im Folgenden "Kunde"). Sie gelten insbesondere für den Transport von Gefahrgut der Klassen 2, 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 6.1, 6.2, 8 und 9 gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).

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2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Transportunternehmen und dem Kunden kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Transportunternehmens zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.



3. Leistungen des Transportunternehmens
Das Transportunternehmen verpflichtet sich, die vom Kunden beauftragten Transportleistungen termingerecht und sorgfältig durchzuführen. Die Art und Weise des Transports wird durch das Transportunternehmen festgelegt, es sei denn, der Kunde hat spezifische Anweisungen gegeben, die vom Transportunternehmen akzeptiert wurden.



4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für die Transportleistungen richten sich nach der aktuellen Preisliste des Transportunternehmens oder nach individuellen Vereinbarungen. Zahlungen sind innerhalb von [Zahlungsfrist, z.B. 14 Tagen] nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich das Transportunternehmen das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von [Prozentsatz, z.B. 5 %] über dem Basiszinssatz zu berechnen.



5. Haftung und Versicherung
Das Transportunternehmen haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter entstehen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Transportunternehmen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Kunde ist verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen, sofern dies nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde.



6. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Transports erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die zu transportierenden Güter ordnungsgemäß verpackt sind und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Eventuelle behördliche Genehmigungen sind vom Kunden zu beschaffen.



7. Besondere Bestimmungen für Gefahrguttransporte

7.1 Einhaltung der Vorschriften

Der Transport von Gefahrgut erfolgt gemäß den geltenden nationalen und internationalen Vorschriften, insbesondere dem ADR. Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen zu den Gefahrgütern rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, einschließlich Sicherheitsdatenblätter, Klassifizierungen und Kennzeichnungen.

7.2 Verpackung und Kennzeichnung
Der Kunde stellt sicher, dass das Gefahrgut ordnungsgemäß verpackt, gekennzeichnet und etikettiert ist, entsprechend den ADR-Bestimmungen und anderen relevanten gesetzlichen Vorgaben.

7.3 Dokumentation
Der Kunde muss alle erforderlichen Begleitpapiere und Dokumentationen für den Transport von Gefahrgut bereitstellen, einschließlich Beförderungspapiere, Sicherheitsdatenblätter und schriftliche Weisungen (Notfallmaßnahmen).

7.4 Schulung und Qualifikation
Das Transportunternehmen stellt sicher, dass alle beteiligten Mitarbeiter ausreichend geschult und qualifiziert sind, um Gefahrguttransporte durchzuführen. Dies umfasst regelmäßige Schulungen gemäß den ADR-Vorschriften.

7.5 Haftung und Versicherung
Zusätzlich zu den allgemeinen Haftungsregelungen gelten besondere Haftungsbestimmungen für den Transport von Gefahrgut. Der Kunde ist verpflichtet, eine ausreichende Versicherung für das Gefahrgut abzuschließen. Das Transportunternehmen haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.


8. Kündigung und Stornierung
Der Kunde kann den Vertrag vor Beginn des Transports schriftlich kündigen. Im Falle einer Kündigung hat der Kunde dem Transportunternehmen die bis dahin entstandenen Kosten zu erstatten. Das Transportunternehmen behält sich das Recht vor, den Vertrag bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen zu kündigen.



9. Datenschutz
Das Transportunternehmen verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Kunden vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragsabwicklung zu verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung des Transportunternehmens enthalten.



10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gerichtsstand ist der Sitz des Transportunternehmens.



 

Lager & Logistik Taunus

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